Für Patienten mit starken Behinderungen oder immobile Patienten steht Ihnen unser Hol- und Bringservice (Krankentransport sitzend oder liegend) Inselweit zur Verfügung.
Bitte fragen Sie gezielt bei der Terminvereinbarung danach!
Wann Fahrten zu ambulanten Behandlungen erstattet werden
In welchen Fällen die Krankenkasse doch für einen Transport zahlen muss, hat hierbei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Gesetzlichen Krankenversicherer in der Krankentransport-Richtlinie entschieden.
So muss die Fahrt zur ambulanten Behandlung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sein, weil die Krankheit eine sehr regelmäßige Behandlung erfordert. Das ist zum Beispiel bei Dialyse-Patienten der Fall, bei einer Chemotherapie nach Krebs oder in anderen Fällen, wo eine sehr regelmäßige Konsultation beim Arzt notwendig ist.
Ebenfalls erstattet werden Transporte bei medizinisch zwingenden Gründen und Einschränkung der Mobilität, so dass sich die Betroffenen nicht einfach in ein Auto oder den Bus setzen können. Auch bei Pflegebedürftigkeit nach den Pflegegraden 3 bis 5 kann das unter Umständen der Fall sein.